Volle Abschreibung auf IT – Nutzungsdauer auf 1 Jahr herabgesetzt

Mal etwas Positives zum Thema Steuern:
Das Bundesfinanzministerium lässt die vollständige Abschreibung für IT-Hardware und Software zu – Zitat von der Website des IFU-Instituts:
👉Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung können digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden.
Nach einem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung vom 19. Januar 2021 hat dies nun das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 26. Februar bekannt gegeben.
Damit können ab sofort die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung ab sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.
Bisher mussten digitale Wirtschaftsgüter über eine Nutzungsdauer von mind. drei Jahren abgeschrieben werden, sodass sich die steuerliche Auswirkung auf mehrere Jahre verteilt hat.
Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Februar 2021 geregelt, dass durch eine Sofort-Abschreibung die Kosten im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden.
Zu den digitalen Wirtschaftsgütern, die bei Anschaffung sofort im vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können, zählen insbesondere Computerhardware (z.B. Drucker, Bildschirm, Scanner) und Software, die zur Dateneingabe und zur Datenverarbeitung genutzt werden.
Eine Auflistung:
Hardware
Die Finanzverwaltung rechnet der „Computerhardware“ alle Wirtschaftsgüter einer PC-Anlage und deren Peripherie zu. Konkret genannt und definiert werden:
👉Computer
👉Desktop-Computer
👉Notebook-Computer (wie z.B. Tablet, Slate, oder mobiler Thin-Client),
👉Desktop-Thin-Client
👉Workstation
👉mobile Workstation
👉Small-Scale-Server
👉Dockingstation
👉externes Netzteil
👉Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset)
👉externe Speicher (Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer)
👉Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display), sowie
👉Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker)
Diese Aufzählung soll abschließend sein. Auch müssen die Geräte den EU-Vorgaben für umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern entsprechen.
Software
Unter Software wird jegliche
👉Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung gefasst.
Dazu rechnen auch die nicht technisch physikalischen
👉Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, 👉alle Standardanwendungen, doch auch
👉individuell abgestimmte Anwendungen (z.B. ERP-Software und Software für Warenwirtschaftssysteme, etc.).

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